Luftbild von Koblenzer Straße in 53332 Bornheim-Roisdorf

Vorbemerkung

Der Investor Fuhrweg Projekt GmbH hat die Machbarkeitsstudie zum Ausbau Roisdorf Ost in Auftrag gegeben und ist mit dem Ziel der Erschließung des betroffenen Gebietes an die Stadt Bornheim (Nordrhein-Westfalen) herangetreten. Das Vorhaben und die Studie wurde am 17.02.2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Darauf hin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung (gemäß § 2 BauGB) die Aufstellung der Bebauungspläne Ro 22 und Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf auf der Grundlage der Alternativen 3 und 4 der Machbarkeitsstudie. In diesen beiden Alternativen findet eine Erschließung des nördlichen Teilbereiches ausschließlich über die Koblenzer Straße statt. Laut einer mündlichen Aussage in der Sitzung 27.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung soll die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) noch vor den Sommerferien 2016 (Sommerferienanfang: 11.07.2016) stattfinden. Bis Februar 2017 hat sich nichts getan. Für den Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.02.2017 sollte das Projekt mit einem „Sachstand und Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches“-TOP vertreten sein. Doch bereits einige Tage vor der Ausschusssitzung hatte die Stadtverwaltung ihre Vorlage zurückgezogen, so dass das Projekt am 15.02.2017 nicht behandelt wurde. Die Vorlage war im Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.05.2017 wieder auf der Tagesordnung, zusammen mit einer eigenständigen Vorlage zum Ausbau der Koblenzer Straße. Im Amtsblatt KW23 vom 07.06.2017 werden die beiden Bebauungspläne Ro23 und Ro25 öffentlich bekannt gemacht. Die CDU-Bornheim veröffentlicht auf ihrer Webseite einen Internetartikel, wo sie das aktuelle Vorgehen als Erfolg feiern. Die SPD-Bornheim veröffentlicht auf ihrer Webseite einen Internetartikel, wo sie die Teilung der Bebauungspläne begrüßt. Am 20.09.2017 haben die Anwohner der Koblenzer Straße den TOP Einwohnerfragen des Ausschuss für Stadtentwicklung genutzt, um mehr über die Planung der Stadt in Erfahrung zu bringen.

Fragen an die Stadtverwaltung (20.09.2017) und die Anworten

In Ihrer Antwort meiner Einwohnerfrage (StEA 2017 07 12) wurde bestätigt, dass Quell-, Ziel-, oder Durchgangsverkehre zu den Aspekten der Ausbauerfordernisse gehört. Meine Frage nun, wenn die Koblenzer Straße nicht zu einer Erschließungsstraße wird, also der Erschließungsverkehr nicht über die Koblenzerstraße fährt, könnte dann bei einem Aussbau auf Grunderwerb verzichtet werden und die Koblenzerstraße mit dem vorhandem Grund ausgebaut werden?

Der Flächennutzungsplan sieht bereits seit Jahren die Weiterentwicklung der Bauflächen in dem Bereich von Roisdorf vor und in diesem Zusammenhang hat die Koblenzer Straße eine zentrale Erschließungsfunktion zu übernehmen. Selbst wenn man spekulativ mit der Frage aufwarten würde, was wäre wenn das Baugebiet nicht wäre, würde die Verwaltung einen gleichartigen Ausbau vorschlagen.

Zählt der offensichtlich geplante/notwendige Grundstückserwerb mit der anschließenden Vorbereitung für den Straßenausbau der Koblenzer Straße auf den zu erwerbenden Grundstücken (z.B. Bäume/Hecken entfernen und entsorgen; Abbrucharbeiten mit anschließender Entsorgung der Materialien) zu den Ausbaukosten der Straße und sind diese ebenfalls von den Anliegern mitzutragen?

Ja, zum beitragspflichtigen Erschließungsaufwand gehören auch die Freilegung und der Grunderwerb von Grundstücken, die noch nicht zum Straßenland gehören.

Nach bisher vorliegenden Informationen soll/will sich der Investor mit 20% an den Kosten der Anlieger für den Straßenausbau beteiligen. Da die Stadt sich grundsätzlich mit 10% der Kosten beteiligen muss, stellt sich die Frage, mit welcher Kostenbeteiligung die Anlieger der Koblenzer Straße planen können. Gehen wir im folgenden von einem Beispiel aus, bei dem ein Anlieger ohne Beteiligung Dritter 10.000 EUR zu tragen hätte. Welcher Eigenanteil des Anliegers ist zu erwarten:

  1. der Anteil des Anliegers beträgt 70%, also 7.000 EUR
  2. zunächst werden die 10% der Stadt verrechnet (Rest folglich 9.000 EUR), danach erfolgen die 20% des Investors (also 1.800 EUR), so dass der Anlieger 7.200 EUR zu zahlen hätte;
  3. die Stadt zieht sich aus der Beteiligung völlig raus, da sich ja schon der Investor mit 20% beteiligt, so dass der Anteil des Anliegers 8.000 EUR beträgt;
  4. oder kommt es zu noch einer ganz anderen Aufteilung?

Als gesetzliche Erschließungsmaßnahme werden die Anlieger zu 90% zu den Erschließungsbeiträgen herangezogen, 10% werden danach durch die Stadt zu tragen sein.

Nach dem mir bekannten aktuelle Stand soll die Koblenzer Straße zur Erschließung des Neubaugebietes Ro23 herhalten und ein Ausbau der Koblenzer Straße danach erfolgen, wenn das Neubaugebiet erschlossen ist. Wie verhält es sich dabei mit dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer? z.B. Fußgänger (z.B. ältere Menschen die einen Spaziergang machen oder Kinder die Hunde ausführen) oder Fahrradfahrer (z.B. Schulkinder auf dem Weg zur/von der Schule) Malen Sie sich mal das Bild aus, wenn dort täglich schwere Baumaschinen, große LKW‘s mit Aushub und Handwerker-Vans entlang rasen und keinen Gehweg der die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützt. Und das über mehrere Jahre. Es ist schon jetzt alles andere als ungefährlich!

Nach dem mir bekannten aktuelle Stand soll die Koblenzer Straße zur Erschließung des Neubaugebietes Ro23 herhalten und ein Ausbau der Koblenzer Straße danach erfolgen, wenn das Neubaugebiet erschlossen ist. Wie verhält es sich dabei mit dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer? z.B. Fußgänger (z.B. ältere Menschen die einen Spaziergang machen oder Kinder die Hunde ausführen) oder Fahrradfahrer (z.B. Schulkinder auf dem Weg zur/von der Schule) Malen Sie sich mal das Bild aus, wenn dort täglich schwere Baumaschinen, große LKW‘s mit Aushub und Handwerker-Vans entlang rasen und keinen Gehweg der die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützt. Und das über mehrere Jahre. Es ist schon jetzt alles andere als ungefährlich!

Die Verwaltung geht derzeit von einer Sicherung für Fußgänger, insbesondere während der Bauphase des Baugebietes, aus. Dieses möglicherweise auch bis zum dann folgenden Straßenneubau.

Straßenausbau Koblenzer Strasse

  1. Wann ist geplant, mit dem Ausbau der Straßen zu beginnen und wie lange soll der Ausbau gemäß Planung dauern?
  2. Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anlieger damit rechnen, zur Beteiligung an den Kosten herangezogen zu werden?

Über den Zeitpunkt und die Dauer des Straßenausbaues der Koblenzer Straße können derzeit noch keine konkreten Aussagen gemacht werden. Mit Sicherheit nicht mehr im Jahr 2017. Ab Beginn der Herstellung der Erschließungsanlage erfolgt eine Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag.

Was ist die aktuelle (RIN-2008) Straßenkategorie (Anliegerstaße / Durchgangsstraße / Sammelstraße ES IV / Wohnstraße ES V) der Koblenzer Straße und was wird die Straßenkategorie der Koblenzer Staße nach dem aktuellen Ausbauplänen sein?

Der derzeitige vorliegende Vorentwurf geht davon aus, dass es sich hier um eine Sammelstraße handelt. Der derzeitige Vorentwurf sieht eine Breite vor rund 5,50 m für die Fahrbahn vor und zwei Bürgersteige in einer Breite von 2 m bzw. 1,50 m sowie zusätzliche Flächen für Besucherstellplätze im Verkehrsraum. Dieses ist üblich für Straßen entsprechender Größenordnung.

Im Beschlusstext des TOP 10 der Ratssitzung vom 18.05.2017 heißt es u.a. "beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Investor die Unterlagen für eine frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Ro23 schnellstmöglich vorzubereiten und durchzuführen". Im Beschlusstext des TOP 11 der Ratssitzung vom 18.05.2017 heißt es u.a. "beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Investor die Unterlagen für eine frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Ro25 schnellstmöglich vorzubereiten und durchzuführen". Frage: Wann ist mit einem Termin je für frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen zu rechnen? Gibt es hier schon entweder konkrete Termine oder Terminperspektiven?

Die Verwaltung wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr zu einer weiteren Verfahrensstufe kommen. Das Ziel ist derzeit, dies im 1. Halbjahr 2018 zu schaffen. Dies muss jedoch mit den Gremien noch abgestimmt werden.

Wenn die Bewohner des neuen Baugebietes Ro23 ihren Wohnbereich ausschließlich über die Koblenzer Straße erreichen bzw. verlassen können, bedeutet das für die Anrainer der Koblenzer Straße ca. 500 - 600 KFZ-Durchfahrten täglich zusätzlich. Hinzu kommen ca. 450 KFZ-Durchfahrten täglich, die die Straßenführung Gemüseweg/Koblenzer Straße schon heute als Abkürzung bzw. als Schleichweg nutzen (übrigens verbotenerweise, weil der Gemüseweg für Kraftfahrzeuge, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge gesperrt ist). Zusätzlich nutzen ca. 40 Traktoren täglich die Koblenzer Straße, kommend vom Gemüseweg mit dem Ziel Fa. Landgard bzw. Raiffeisenwarenzentrale. Das bedeutet schon heute für die Anrainer eine unzumutbare Lärm- und Schmutzbelästigung und stellt eine permanente Gefahr für Kinder, Passanten und Radfahrer dar. Können die Anrainer der Koblenzer Straße davon ausgehen, dass zumindest zur Entlastung der Koblenzer Straße der Gemüseweg gesperrt wird, also Installation von Pollern, die die Durchfahrt verhindern und nur den dort arbeitenden Landwirten die Zufahrt gewähren (per Schlüssel)?

Eine Sperrung des Wirtschaftsweges ist derzeit nicht beabsichtigt.

Laut Machbarkeitsstudie zu Ro23 sehen die Planungen vor, dass das neue Baugebiet von „Fuß- und Radwegeverbindungen durchzogen wird, die als Notwege von Fahrzeugen genutzt werden, falls die übrigen Zufahrtsstraßen blockiert sein sollten.“ Aus unserer Sicht ein skurriler Vorschlag, denn wenn eine derartige Möglichkeit vorbehalten bleibt, warum dann nicht einen Schritt weitergehen und den Radweg direkt zu einer Straße erweitern? Haben die Verkäufer der Flurstücke vertragliche Vereinbarungen getroffen, dass die Ein- und Ausfahrt für das Baugebiet nicht längs Ihrem Grundstück vorbeiführt? Eine Einsicht in die Verträge lässt sich sicher über einen Gerichtsbeschluss erwirken.

Notwege können durchaus Bestandteile einer Planung sein. Ob eine Erweiterung eines Notweges zu einer normalen Straße, mit einer vollständigen Verkehrsfunktion, führt, wird erst im weiteren Planverfahren zu entscheiden sein.

Während der Bauphase von Ro23 (geschätzt ca. 2-3 Jahre = ca. 750 Arbeitstage) werden ca. 30 Baufahrzeuge (also LKW) täglich die Koblenzer Straße passieren (also 15 Fahrzeuge hin und wieder zurück, das erscheint realistisch). Das bedeutet eine Belastung für Straße und Bewohner von ca. 22.500 LKWs. Gleichzeitig schließt sich unmittelbar an die rückseitigen Grundstücke der Anrainer Koblenzer Straße das neue Baugebiet an. Also Krach und Lärm von vorne und von hinten! Welche Maßnahmen oder Auflagen sieht der Bauträger/Investor und/oder die Stadt vor, um diese Belastung für die Anrainer zu reduzieren bzw. zu mildern?

Nach derzeitigem Kenntnisstand, Details sind noch unklar, sind Auflagen nur möglich, wenn gesetzliche Erfordernisse des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit beeinträchtigt sind oder drohen beeinträchtigt zu werden. Normales Baugeschehen ist in einem gewissen Umfange hinzunehmen.

Die Gebäude Koblenzerstraße 22 bis 48 wurden 1995/96 durch einen auch heute noch im Stadtgebiet tätigen Bauträger entsprechend den Vorgaben des heute noch gültigen Bebauungsplanes RO14 errichtet. Entsprechend den damals abgeschlossenen notariellen Kaufverträgen sind in den Kaufpreisen "die Anliegerbeiträge und alle Kosten der Erschließung, wie sie im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens von der Stadt Bornheim verlangt werden" enthalten. Im Jahr 1997 wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Anschluss an das Grundstück der Spedition das Mehrfamilienhaus Koblenzer Straße 39 errichtet mit einer Baugenehmignung im Außenbereich gem § 35 II BBauG. Dies vor dem Hintergrund, dass die Koblenzer Straße in diesem genannten Bereich einen Ausbaustand hat, der alle Merkmale eines vollständigen Ausbaus erfüllt: Fahrbahnbreite von 6 m zuzüglich eines markierten Gehweges von 1 m, Löschwasserhydrantenanschlüsse, in ausreichendem Abstand vorhandene Einläufe zur Entwässerung der Straßenoberfläche, in ausreichendem Abstand vorhandenene Straßenbeleuchtung, ein Straßenbelag, der mit Trag- und Deckschicht ausreichend dimensioniert ist, den Verkehr einer Sammelstraße dauerhaft zu verkraften (die Koblenzer Straße war und ist heute noch Bestandteil des von der Stadt ausgewiesenen "Gemüseweges").
Auf Grund dieses Ausbauzustandes, der weit über den der in vielen Bereichen der Stadt Bornheim vorhandenen "Baustraßen" hinaus geht und der in den vergangenen über 20 Jahren weder hinsichtlich des Fußgänger- noch des ruhenden oder fließenden Verkehrs zu irgendwelchen Problemen geführt hat stellt sich zunächst die Frage, warum dieser Abschnitt der Koblenzer Straße überhaupt in den Bebauungsplan aufgenommen werden muss. Mit Blick auf den Eigenanteil der Stadt beim Straßenausbau mit mindestens 10 Prozent eine nicht notwendige Ausgabe. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die einzigen  drei (!) noch nicht bebauten Grundstücke der Koblenzer Straße sich außerhalb dieses Bereiches befinden.
Wenn die Einbeziehung dieses Bereichs der Koblenzer Straße seitens der Stadt trotzdem weiter verfolgt wird, wird um Mitteilung gebeten, wie die bereits bezahlten Aufwendungen der Anlieger in diesem Bereich für den Straßenausbau (Straßeneinläufe, Straßenbeleuchtung etc.) bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge für den nochmaligen Ausbau berücksichtigt werden.

Die Verwaltung geht derzeit von einem Beitragserfordernis aus. Näheres wird noch im Rahmen des anstehenden Planverfahrens geprüft.

Anmerkungen zu dem Internetartikel der SPD-Bornheim „SPD begrüßt Entwicklung in Roisdorf“

Dadurch kann der Investor seine Planung für das neue Baugebiet unabhängig vom Ausbau der Koblenzer Straße vorantreiben und hier dringend benötigten Wohnraum in Roisdorf schneller schaffen

Diese Aussage erweckt den Eindruck, als würde es nur an der Koblenzer Straße liegen, dass es zu Verzögerung bei der Planung des Ausbaues kommt. Dabei hatte die Stadtverwaltung in dem letzten StEA (17.05.2017) klargestellt, dass der Investor selbst für die Verzögerungen verantwortlich ist.

Wir erwarten allerdings, dass der Investor sich an den Ausbaukosten der Straße beteiligt.

Warum trennt man denn dann den Ausbau der Koblenzer Straße von dem Baugebiet ab? Wie stellt man denn dann über ein Erwarten hinweg sicher, dass sich der Investor auch tatsächlich und in ausreichendem Maße an dem Ausbau beteiligt?

Die Befürchtungen der Betroffenen, dass sie ihre Vorgärten verlieren, treten zum Glück nicht ein

Das ist so nicht ganz richtig! Nach aktuellen Plänen soll mindestens Haus Nr. 10 (ein Einfamilienhaus) einen Teil seines Vorgartens für den Ausbau der Straße abgeben.

Die Sozialdemokraten begrüßen, dass der Investor in dem Neubaugebiet öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsieht, damit auch Menschen mit geringerem Einkommen in Bornheim Wohnungen finden.

Die Anwohner der Koblenzer Straße halten es für einen gutes Signal, dass der Rat die Verwaltung beauftragt hat, mit dem Investor in einer städtebauliche Vereinbarung festzuhalten, dass die Bebauungspläne angemessene Flächen für den geförderten Wohnungsbau beinhalten. Weiter hoffen wir, dass dies kein Einzelfall ist/bleibt.

..., dass der Straßenverlauf so gestaltet wird, dass hier keine Rennstrecke entsteht.

Es ist gut zu erfahren, dass auch die SPD die hohen Geschwindigkeiten der illegal abkürzenden Fahrzeugen als Problem wahrnimmt.

Anmerkungen zu dem Internetartikel der CDU-Bornheim „Trennung des Ausbaus der Koblenzer Straße von der Planung zur Wohnbebauung ist sinnvoll“

Man muss ja schon sagen, dass das im Artikel abgebildete Foto von der Koblenzer Straße passend zum Eindruck, den man erwecken möchte, gewählt wurde. Einerseits wurde ein Zeitpunkt abgepasst, zu dem gerade kaum Autos auf der Straße parken und auch die Parkfläche der Mehrfamilienhäuser nicht genutzt wurden. Zusätzlich wurde scheinbar gezielt der kurze, einzige breite Abschnitt der Koblenzer Straße dargestellt. Dieser macht aber nur einen sehr kleinen Teil der gesamten Straße aus. Hier mal ein paar Fotos von der Straße, die ein besseren Eindruck von der Straße ermöglichen.

Bild von Koblenzer Straße in 53332 Bornheim-Roisdorf Bild von Koblenzer Straße in 53332 Bornheim-Roisdorf Bild von Koblenzer Straße in 53332 Bornheim-Roisdorf Bild von Koblenzer Straße in 53332 Bornheim-Roisdorf

Folgende Aussagen der Bornheimer CDU stellen die Situation unkorrekt da:

Beide Maßnahmen haben jeweils unterschiedlichen Charakter und eigenständige Fragestellungen.

Die Maßnahmen beeinflussen sich gegenseitig erheblich. Ohne das Baugebiet bleibt die Koblenzer Straße eine Straße für die im Wesentlichen nur Quellverkehr und Zielverkehr vorgesehen ist. Erst durch das Baugebiet wird die Koblenzer Straße zu einer Straße mit geplantem Durchgangsverkehr. Dies wirkt sich erheblich auf den Ausbau der Koblenzer Straße aus! Es gibt aber auch noch eine umgekehrte Wirkung. Wird die Straße ausschließlich für Quellverkehr und Zielverkehr ausgebaut, kommt sie nicht mehr als Erschließung des Baugebietes in frage. Es bleibt vollkommen unzugänglich, wie man bei einer so offensichtlichen Abhängigkeit dies als eigenständigen Fragestellungen darzustellen versucht.

... Erschließungsfunktion für die beidseitig der Straße in den letzten Jahren errichteten Wohnhäusern problemlos wahrnimmt und nach einem vorliegenden Verkehrsgutachten auch ausreichend ist, um die äußere Erschließung der geplanten Wohnhäuser im Hinterliegerbereich in baurechtlicher Hinsicht sicherzustellen.

Es bleibt ungenannt, von welchem Verkehrsgutachten hier gesprochen wird. Das einzige uns bekannte Dokument, welches hier gemeint sein könnte, ist die Machbarkeitsstudie zum Ausbau Roisdorf Ost. Dort heist es aber ...

Aufgrund der o.g. Flächenverfügbarkeit ist dieser Regelquerschnitt nicht auf der gesamten Länge des unausgebauten Teiles der Koblenzer Straße nördlich des Fuhrweges durchführbar, so dass dort ggfs. auch Engstellen entstehen werden. Zur Umsetzung des Regelquerschnittes ist voraussichtlich noch Grunderwerb erforderlich.

welche später durch die Stadtverwaltung durch die Vorlage 039/2017-7 (Stand 13.12.2016) verschärft wurde

... Thema Koblenzer Straße ... wurde schnell deutlich, dass ohne zusätzlichen Grunderwerb ein Ausbau nicht möglich ist.

Wie hier die CDU zu einer gegenteiligen Meinung kommt, bleibt unklar.

Aussagen der CDU Bornheim wie die folgende

... frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ... jedem Betroffenen, aber auch der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Grundzügen der Planung zu befassen und Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Diese sind dann im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen und abzuwägen.

hören sich für die Anwohner der Koblenzer Straße schon sehr nach Hohn an, da sämtliche Versuche der Anlieger seit Anfang 2016 Argumente in die Planung einzubringen vollständig abgeblockt wurden.

Anmerkungen zu der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.05.2017

Mit Erschrecken mussten Zuschauer der Ausschusssitzung feststellen, mit welcher Polemik teilweise das Thema Koblenzer Straße von einzelnen Ausschussmitgliedern diskutiert wurde. Auch gab es seitens einzelner Ausschussmitglieder Unterstellungen Richtung anwesenden Anliegern der Koblenzer Straße (die darauf nicht reagieren durften, da ihnen als Zuschauer kein Rederecht zustand), welche in keiner Weise zutreffen. Spannend ist, dass die Redner, die am stärksten gegen die Anwohner gewettert haben, noch kein einziges Wort mit ihnen ausgetauscht haben. Daher möchten wir an dieser Stelle noch mal folgendes wiederholt klarstellen:

  1. Wir sind nicht gegen das Bauvorhaben! Noch liegt es in unserem Ziel dieses zu verzögern.
  2. Wir wollen uns nicht um unseren Teil der Ausbaukosten der Koblenzer Straße drücken, noch wollen wir unseren Anteil auf andere abwälzen.

Was wir jedoch wollen ist fair behandelt werden!

Dies umfasst unter anderem folgende Punkte:

  1. Das Neubaugebiet solle nicht nur ausschließlich über die Koblenzer Straße, sondern zusätzlich auch über den Fuhrweg erschlossen werden.
  2. Die Mehrkosten des Ausbaus der Koblenzer Straße, die nur deswegen entstehen, weil die Koblenzer Straße als Zuweg zum Neubaugebiet herhalten muss, müssen vom Investor des Neubaugebiets übernommen werden.
  3. Die Belastung der Koblenzer Straße durch die illegalen Abkürzer über den Gemüseweg muss gestoppt werden.
  4. Die Stadt muss Maßnahmen ergreifen, die das Rasen auf der Koblenzer Straße stoppt.

Anmerkung zum Punkt „Fuhrweg“: Mit Hilfe der zweiten Erschließung über den Verknüpfungspunkt am Fuhrweg soll eine gleichmäßige Belastungsaufteilung erzielt werden.

Anmerkung zum Punkte „Rasen“: Aufgrund einer Seitenradarmessung (SDR-Messung) der Polizei Bonn Direktion Verkehr vom 01.07.2015 - 08.07.2015 in der Koblenzer Straße in 53332 Bornheim wurde ein V85-Wert von 49 km/h festgestellt. Ausformuliert heißt das, dass 85% aller Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum in der Koblenzer Straße gemessen wurden, mindestens 49 km/h fuhren. Der Schnellste war mit 86 km/h unterwegs. Und das in einer Zone 30 !

Anmerkungen zu der „Abkopplung“ des Ausbaues der Koblenzer Straße vom Bebauungsplan Ro 23

In der Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplan Ro 25 wird unter anderem folgende Argumentation aufgeführt.

Die Erschließung des Gebietes ist dabei nur über die Koblenzer Straße möglich. Diese muss ausgebaut werden.
[…]
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 23 (vgl. Vorlage 039/2017-7) ist es aber zwingend erforderlich, die Koblenzer Straße auszubauen, um das Baugebiet zu erschließen.

Diese Einschätzung wird von den Anwohnern der Koblenzer Straße nicht geteilt. Wir haben schon im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass im Zuge einer fairen Belastungsverteilung auch noch eine Erschließung über der Fuhrweg möglich ist. Vermutlich ist es bei der Größe des Neubaugebietes aus Sicht von Feuerwehr- und Rettungswegen ohnehin sinnvoll, wenn es zwei Wege in ein Wohngebiet mit so vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinein gibt.

Weiter wird das Separieren in der Vorlage wie folgt argumentiert:

Auch wenn eine Verbindung der Umsetzung des Bebauungsplanes Ro 23 und dem Ausbau der Koblenzer Straße besteht, soll zu Erleichterung der Umsetzung beider Bebauungsplanverfahren die Koblenzer Straße aus dem Geltungsbereich des Ro 23 herausgenommen werden und durch die Aufstellung des Bebauungsplans Ro 25 einen eigenen Geltungsbereich mit Verfahren erhalten. Beide Verfahren sollen aber parallel verlaufen.

Einem Separieren, des Ausbaues der Koblenzer Straße vom Bebeaungsplan Ro 23, möchten wir klar widersprechen, da die Art und der Umfang des Ausbaues maßgeblich von der gewählten Erschließung des Neubaugebietes abhängig ist. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck schon mal Fakten zu schaffen, um jegliche Argumentation zu alternativen Erschließungen im Keime zu ersticken. Wenn andere Erschließungen erwägt werden, kann sich Art und Umfang des Ausbaus der Koblenzer Straße noch ändern. Daher sollte die Planung des Ausbaues der Koblenzer Straße soweit verschoben werden, bis Ro 23 vollständig beschlossen wurde.

Die vom Investor vorgeschlagene Kostenbeteiligung

Der Investor hat sich bereit erklärt sich mit 20% der anfallenden Kosten an dem Ausbau der Koblenzer Straße zu beteiligen.

ist vollkommen unzureichend. An anderen Stellen in Bornheim wurden die Kosten für den Ausbau von Straßen, die für die Erschließung notwendig waren, vollständig übernommen. Es ist unverständlich, warum das auch im Falle der Koblenzer Straße (und des Fuhrwegs) von der Stadt nicht eingefordert wird.

Im „Bauprogramm für Straßen und Verkehrsanlagen 2017 - 2021“ vom 29.03.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung wird für die Koblenzer Straße folgendes vermerkt:

Maßnahme: Ro 23 - Koblenzer Straße
Projekt-Nr.: Projekt Dritter
Ausbaupriorität: 3 (weitere Projekte, die noch nicht dringend unabweisbar sind und im Straßenbauprogramm dargestellt werden)
Bemerkungen: -

was sehr klar hervorhebt, dass ein Ausbau der Koblenzer Straße hier ausschließlich wegen einem Projekt Dritter behandelt wird und es keinen weiteren Anlass gibt.

Wir bitten daher die Ausschuss- und Rats-Mitgliederinnern und -Mitglieder:

  1. Dem Beschlussentwurf aus Vorlage 039/2017-7, was die Verkleinerung des Geltungsbereiches betrifft, nicht zuzustimmen.
  2. Den Bebauungsplan Ro 25 bis auf weiteres auf Eis zulegen.
  3. Die Verwaltung mit einer zweite Erschließung über den Verknüpfungspunkt am Fuhrweg mit dem Ziel einer gleichmäßigen Belastungsaufteilung zu beauftragen.
  4. Den Geltungsbereich um den Fuhrweg vom Verknüpfungspunkt bis zur Kreuzung mit der Koblenzer Straße zu erweitern.
  5. Dem Investor eine deutlich höheren Anteil am Ausbau der Straßen aufzuerlegen.

Anmerkungen zu den Darstellungen aus dem Artikel „Bornheim strebt Ausbau der Koblenzer Straße an“ im General-Anzeiger-Bonn

Vorweg, die Anwohner der Koblenzer Straße stören sich nicht an der Tatsache, dass die Stadt die angrenzenden Agrarflächen zu Baugebiet umwandeln möchte. Im Gegenteil wird es begrüßt, dass die Stadt weiteren Mitbürgern so die Möglichkeit verschafft ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Was stört ist die Tatsache, dass zu Lasten der Anwohner der Koblenzer Straße alle anderen Alternativen der Erschließung des neuen Baugebietes unbeachtet bleiben.

So wird in dem Artikel berichtet:

Sie wolle nun die beiden angestrebten Projekte – Flächenentwicklung und Ausbau der Koblenzer Straße – voneinander trennen. Statt dem Bebauungsplan Ro 23 zu erweitern, sollten zwei einzelne Bebauungspläne angestrebt werden: einer für die Flächenentwicklung und einer für den Straßenausbau. Zum einen wolle die Stadt so deutlich machen, „dass beide Dinge nicht ursächlich miteinander zu tun haben“, so Henseler, sprich der Straßenbau nicht nur wegen des geplanten Baugebiets gewollt sei.

Diese Sichtweise stellt die Sachlage nicht vollständig dar. Natürlich ist ein Straßenausbau der Koblenzer Straße in den nächsten Jahren sinnvoll, doch der Umfang in dem er z.Z. von der Verwaltung geplant wird, ist nur notwendig, da die Koblenzer Straße sonst das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht tragen könnte. Sprich, der zusätzliche Flächenerwerb wäre ohne den Bebauungsplan Ro 23 nicht notwendig. Dies widerspricht ganz klar der suggerierte Unabhängigkeit.

Und Drohungen wie diese

Zum anderen verschaffe ein eigener Bebauungsplan für den Straßenbau auch andere rechtliche Möglichkeiten: Sie könnte sogenannte Besitzeinweisungsverfahren durchführen. Solche Verfahren sind in der Regel einer Enteignung vorgeschaltet. Die Enteignung sei aber immer „aller letztes Mittel“, betont Henseler, die Verwaltung versuche stets, alle Wege auszuschöpfen.

feuern nur wieder die Gerüchte an, welche die Stadt bei einer Bürgeranfrage deutlich verneint hat, dass es bereits im Vorfeld Zusagen, an einzelne Neubaugebiet-Grundstücksverkäufer (was den Straßenverlauf betrifft) geben soll. Wenn also die Gerüchte wirklich nicht stimmen, warum plant die Verwaltung keine Alternativen. Von diesen gibt es viele und auch mehr als in der anfängliche Machbarkeitsstudie aufgezeigt. Die Vorlage ist nun im Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.05.2017 wieder auf der Tages Ordnung, zusammen mit einer eigenständigen Vorlage zum Ausbau der Koblenzer Straße.

Beschlussvorlage vom 13.12.2016 (039/2017-7)

Mit Bedauern war festzustellen, dass, trotz des Hinweise vom 25.04.2016 auf Fehleinschätzungen bzw. unbeachtete Tatsachen der Machbarkeitsstudie die Erschließung des Neubaugebietes, weiterhin ausschließlich über die Koblenzer Straße geplant ist und alle anderen Alternativen nicht weiter verfolgt oder neu erarbeitet wurden.

In der Vorlage (Nr:039/2017-7, Stand:13.12.2016) heißt es:

... Thema Koblenzer Straße ... wurde schnell deutlich, dass ohne zusätzlichen Grunderwerb ein Ausbau nicht möglich ist.

Im Anwohnerhinweis vom 25.04.2016 wird bereits ausgeführt:

... Die saloppe Äußerung, dass „voraussichtlich noch Grunderwerb erforderlich“ sei, ist daher in zweierlei Hinsicht unzutreffend. Einerseits erfordert die tatsächlich vorhandenen öffentlichen Fläche den Grunderweb. Andererseits ist der Grunderwerb nicht möglich, denn kein Anwohner wird freiwillig (zu seinem Nachteil) einen Teil seines Grundstückes abtreten/verkaufen.

Wäre hier unser Hinweis beachtet worden, hätte schon deutlich früher klar sein können, dass Alternative 3 bzw. 4 nicht umsetzbar sind und andere/weitere Alternativen betrachtet/erarbeitet werden müssen.

Die Anwohner der Koblenzer Straße sind sich in dem Punkt einig: Die Erschließung des Neubaugebietes ausschließlich über die Koblenzer Straße ist ein No-Go. Und wird dies nicht akzeptiert, kann es zu Klagen kommen, die den weiteren Verlauf des Projekts auf Jahre verzögern. Nach unserer Schätzung müssten wir sonst in den 2-3 Jahren Bauphase ca. 22.000 Baufahrzeugdurchfahrten, so wie im Anschluss täglich ca. 600 zusätzliche KFZ-Durchfahrten ertragen.

Die gemäßigten Stimmen könnten sich eine faire Belastungsaufteilung vorstellen, d.h. das Neubaugebiet wird nicht ausschließlich über die Koblenzer Straße erschlossen, sondern in gleichem Maße auch über den bereits vorhandenen Berührungspunkt am Fuhrweg mit erschlossen. Bitte beachten Sie hierzu auch das beigefügte Schaubild.

Andere Stimmen sehen keine Alternative, als das Neubaugebietes über einen der Wirtschaftswege zu erschließen. Entweder Richtung Herseler Straße oder Richtung Umgehungsstraße L281. Auf der L281 gibt es bereits ein 50km/h Streckenbereich, über den Zu- und Abfahrt durchgeführt werden könnte.

Im Weiteren steht die Tatsache, dass der Berührungspunkt „Fuhrweg“ vollständig unbeachtet scheint, im vollkommenen Widerspruch zu der Antwort aus der Einwohnerfragestunde vom 01.06.2016, die ein Vorhandensein möglicher Zusagen an einzelne Neubaugebiet-Grundstücksverkäufer (was den Straßenverlauf betrifft) vollständig verneint.

Fehleinschätzungen bzw. Unbeachtete Tatsachen der Machbarkeitsstudie vom 08.01.2016

1. Die Koblenzer Straße kann auf eine durchschnittliche Breite von 10,5m ausgebaut werden.

Basierend auf der Studienaussage

Im unausgebauten Teil der Koblenzer Straße nördlich des Fuhrweges stehen öffentliche Flächen in einer Breite von ca. 8,0 bis 11,0 m zur Verfügung.

wurde während der Ausschusssitzung suggeriert, dass der notwendige Ausbau der Koblenzer Straße möglich wäre. In der Ratsdiskussion wurde die relativierende Studienaussage

Aufgrund der o.g. Flächenverfügbarkeit ist dieser Regelquerschnitt nicht auf der gesamten Länge des unausgebauten Teiles der Koblenzer Straße nördlich des Fuhrweges durchführbar, so dass dort ggfs. auch Engstellen entstehen werden. Zur Umsetzung des Regelquerschnittes ist voraussichtlich noch Grunderwerb erforderlich.

nicht wirklich beachtet. Wobei die Aussage der Verfügbarkeit von ca. 8 bis 11 Meter ein falsches Bild liefert. Bei fast ¾ der noch auszubauenden Straße liegt die verfügbare Breite bei unter 8,5 Meter. Nur bei ca. ¼ liegt die Breite bei über 10 Meter. Somit ist die Aussage „nicht auf der gesamten Länge“ schlichtweg eine Untertreibung. Die dargestellte und notwendige Verfügbarkeit ist nicht gegeben. Wie dabei ein Durchschnitt von 10,5 Meter zustande kommen soll, ist unverständlich. Die saloppe Äußerung, dass „voraussichtlich noch Grunderwerb erforderlich“ sei, ist daher in zweierlei Hinsicht unzutreffend. Einerseits erfordert die tatsächlich vorhandenen öffentlichen Fläche den Grunderweb. Andererseits ist der Grunderwerb nicht möglich, denn kein Anwohner wird freiwillig (zu seinem Nachteil) einen Teil seines Grundstückes abtreten/verkaufen.

Ein Ausbau der Koblenzer Straße, in der Form wie er in der Ratssitzung suggeriert wurde, ist nicht durchführbar.

2. Die Koblenzer Straße hat sonst kein weiteres Verkehrsaufkommen.

Was die Studie vollkommen außen vor lässt, ist das tatsächliche Verkehrsaufkommen auf der Koblenzer Straße. Nach Kartenlage erscheint die Koblenzer Straße nahezu wie eine Sackgasse. An sie schließen sich fast nur Anlieger-frei-Straßen bzw. Landwirtschaftswege an. Womit nach Beschilderung kein Durchgangsverkehr vorhanden sein sollte. Tatsächlich ist aber genau dies der Fall. Es ist Durchgangsverkehr vorhanden. Ortskundige Autofahrer verwenden die durchgangsbeschränkten Straßen großzügig, z.B.

Zu dieser Belastung der Koblenzer Straße sollen dann noch zusätzliche 300 neue Einwohner des Neubaugebiets hinzukommen. Sie können sich sicherlich gut vorstellen, wie sich das auf die Gefahr für die anwohnenden Kindern auswirkt, die z.Z. die Straße noch als Freifläche nutzen.

3. Schulkinder Fahrradweg

Die Koblenzerstraße in Verlängerung des Gemüsewegs wird von Schulkinder der LVR-Heinrich-Welsch-Schule (und vermutlich auch Europaschule Bornheim als Schulweg) verwendet. Dabei sind die Kinder teilweise fussläufig aber im wesentlich mit dem Fahrrad unterwegs. Womit die Frage unbeachtet bleibt, wie ein Ausbau der Koblenzer Straße zum Zwecke eines erhöhten Verkehrsaufkommen der Sicherheit der Schulkinder dienen kann.

Forderung der Anwohner der Koblenzer Straße

Nun stellt sich die Frage was bleibt zu tun. Ganz klar ist von den Alternativen 3 und 4 der Machbarkeitsstudie in Bezug auf nördlichen Teilbereich abzusehen.

Erweiterung der Aufstellung der Bebauungspläne um die Alternative 2 der Machbarkeitsstudie

Die Anwohner der Koblenzer Straße fordern die Aufstellung der Bebauungspläne auf der Grundlage der Alternative 2 der Machbarkeitsstudie. Wobei ausschließlich für den südlichen Teil kann die Alternative 3 gerne Teil der Grundlage sein. Es ist davon auszugehen, dass auch eine große Anzahl der Anwohner des Fuhrwegs, des Maarpfads und der Custorstraße diese Forderung unterstützen.

Notfallbackup Alternative 1 der Machbarkeitsstudie

Sollte sich nach gründlicher Prüfung der Machbarkeit und Kosten der Alternative 2 der Machbarkeitsstudie ergeben, dass diese Variante der Erschließung nicht umsetzbar ist, fordern die Anwohner der Koblenzer Straße, dass der nördliche Teilbereich mindestens eine zweite vollwertige Erschließungsstraße erhält. Hier bietet sich der Zugang vom/zum Fuhrweg an, wie er in Alternative 1 skizziert ist.

Gerücht(e)

Kosten für den Ausbau der Koblenzer Straße

Antwort der Stadt Bornheim: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat beschlossen eine Einwohnerversammlung für die Bauleitplanung in diesem Bereich durchzuführen. Hier ist der aufgetretene Investor und Planungsträger gefordert Vorstellungen zu entwickeln, wie das Baugebiet aussehen und erschlossen werden soll. Er gibt mehrere Varianten, die derzeit weder durchkalkuliert noch ausgeplant sind. In einer der dargestellten Varianten kommt der Koblenzer Straße eine wichtige Erschließungsfunktion zu. Ob und in welchem Umfang ein Ausbau erforderlich ist, wird im Zuge der Planungen zu ermitteln sein. Es wird davon ausgegangen, dass es in bestimmten Bereichen der Straße Handlungsbedarf gibt, der zum Gegenstand der Einwohnerversammlung gemacht wird. Bei den Erschließungsbeiträgen muss differenziert werden. Einerseits hat die Stadt die Aufgabe den Straßenausbau zu begleiten und zu betreiben und den Ausschussbeschlüssen entsprechend in den Straßenausbau zu gehen. In diesen Fällen hat die Stadt Erschließungsbeitragsrecht zu beachten, was Anliegerbeiträge vorsieht. Bei einzelnen Baugebieten stellt sich aber die Frage, in wie weit die Stadt einen Straßenausbau durchzuführen hat, der den Nutzern insgesamt zugutekommt oder ob es eine spezifische Baugebietserschließung ist, die nur ergänzenden baulichen Entwicklungen zugutekommt. Hier kann dann über Finanzierungsmodelle diskutiert werden, die seitens des Investors zu tragen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das noch nicht genau mitgeteilt werden. Einen konkreten Termin für die Einwohnerversammlung gibt es noch nicht, diese soll aber vor den Sommerferien durchgeführt werden.

Zusagen an einzelne Grundstücksverkäufer was den Straßenverlauf betrifft

Antwort der Stadt Bornheim: Das Gerücht, über bereits abgeschlossene vertragliche Regelungen zu bestimmten Flurstücken, die auf eine Straßenführung gerichtet sind, ist nach unserer Einschätzung und Kenntnis nur ein Gerücht. Auch nach Auskunft des Investors wurden diesbezüglich keinerlei Vereinbarungen getroffen, insofern auch nicht durch die Stadt Bornheim. Selbst wenn es eine derartige Vereinbarung gäbe, hätten diese keinerlei bindende Wirkungen auf die Stadt Bornheim, den Rat noch die Verwaltung, welche Erschließungslösung am Ende einer Bauleitplanung letztendlich beschlossen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Holger von Rhein
Koblenzer Straße 19


Unterstützung

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Wollen Sie obiges Anliegen unterstützen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für eins oder mehrere der folgenden Optionen entschließen:

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Wir sammeln zur Zeit Unterschriften um der Stadt Bornheim und dem Stadtrat aufzuzeigen, dass es sich hier bei um ein ernstzunehmendes Anliegen handelt und dass unsere Wünsche als Bürger beachtet werden sollen. Die Unterschriftenliste liegt im Haus Nummer 19 aus.

Sie haben eine Stimme im Rat der Stadt Bornheim

Sollte der Ausbau Roisdorf Ost auf der Tagesordnung stehen, erläutern Sie den anderen wie unangemessen eine Erschließung ausschließlich über die Koblenzer Straße ist.

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Kommentare

Datum:2016-05-16 17:44
Name:Niederberger, Michael
Straße:Koblenzer Str. 25
Kommentar:Es ist eine gute Initiative, über das WWW eine Öffentlichkeit zu schaffen. Bleibt zu hoffen, dass unsere Stadtbeamten den Bürgerwillen wahrnehmen und dies auch ernst nehmen. Warum müssen in Bornheim immer finanzielle Interessen zuvorderst stehen?

Datum:2016-06-28 14:36
Name:Korte, Christine und Eckhard
Straße:Koblenzer Str. 23
Kommentar:Nach unserer Kenntnis gibt es definitiv Vereinbarungen, dass Grundstücke von den Besitzern veräußert wurden mit der Auflage, dass an den verkauften Flächen keine Straßen gebaut werden dürfen, die als Ein- bzw. Ausfahrt für das neue Wohngebiet dienen. Der Investor plant deshalb die Straßenführung ausschließlich über die Koblenzer Straße und wird diese Lösung - quasi zwangsweise - als die kostengünstigste darstellen! Er nimmt damit in Kauf, dass die ca. 300 Anwohner zusätzlichem Verkehrslärm ausgesetzt sind mit dem Ziel, die wenigen Grundstücksverkäufer (nicht mehr als 5) vor genau diesem Lärm zu schützen. Die Umsetzung derartiger Vereinbarungen dürften bei einem evtl. Gerichtsentscheid wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Datum:2016-06-29 23:11
Name:Meier, Georg
Straße:Koblenzer Str. 10
Kommentar:Es ist schon ein starkes Stück, wenn es diese Vereinbarung wirklich geben sollte. Die Anwohner der Koblenzer Str. sollen schlichtweg ausgetrickst werden. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidungsträger der Stadt Bornheim objektiv urteilen und nicht den wirtschaftlichen Interessen des Investors und Vereinbarungen mit Grundstücksbesitzern nachgeben.

Datum:2017-05-05 21:54
Name:Rübenach
Straße:Koblenzer Str. 13
Kommentar:Vielen Dank für das Zusammenfassen der Fakten mit der verbundenen Arbeit! Bleibt zu hoffen, dass der Bornheimer RAT auf „diesem Ohr“ nicht ignorant TAUB bleibt und „sein DING durchziehen wird“! Es kann einem Angst & Bange werden, wenn alt eingesessene „Bornheimer“ berichten, wie PROJEKTE in der Vergangenheit zum Teil von der Stadt „durchgeboxt“ wurden. Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, die Verkehrslast GERECHT aufzuteilen. Es kann nicht angehen, dass Grundstücksverkäufer noch Privilege eingeräumt bekommen …